Werbung & Abmahnungen in den sozialen Medien
Angesichts der Instastory der Bloggerin Vanezia Blum bricht bei Instagram gerade eine ziemliche Hysterie aus, die mittlerweile auch den Pferdebereich erreicht hat. Daher würde ich aus juristischer Sicht gerne meine Einschätzung abgeben und über ein paar Irrtümer aufklären, die sich durch Instagram momentan rasend schnell verbreiten. Die Abmahnungen stammen größtenteils nicht vom Staat bzw. den Landesmedienanstalten, sondern von Vereinen wie zum Beispiel dem „Verein des sozialen Wettbewerbs“. Das sind Zusammenschlüsse privater Unternehmen, die ihre eigenen wirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Neuerdings (Juli 2018) häufen sich auch Abmahnungen im namen privater Onlineshops, die relativ willkürlich verschickt werden. Eine Abmahnung kann daher grundsätzlich jeder bekommen, das bedeutet aber NOCH LANGE NICHT, dass diese Abmahnung auch rechtmäßig ist und das zuständige Gericht dem Abmahnenden Recht geben wird. Diese Abmahnungen entstammen dem Gedanken, dass Konkurrenten durch Schleichwerbung benachteiligt werden und sich durch diese Abmahnungen selbst wehren können. In der Abmahnung wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten des vermeintlichen Konkurrenten aufgefordert. Wenn der jeweilige Blogger dem nicht nachkommt, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen …